Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen öffentlichen Konsultationsprozess zur Überarbeitung des ersten Standardsatzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) gestartet. Noch bis zum 6. Mai 2025 können Unternehmen und andere Stakeholder ihre Anregungen einreichen.
Fokus: Verständlichkeit und Umsetzbarkeit verbessern – Komplexität verringern
Hintergrund: Die EU-Kommission hat EFRAG beauftragt, die Standards bis spätestens Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist unter anderem, die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren, die Zahl der Datenpunkte zu senken und die Anwendbarkeit für Unternehmen zu verbessern.
Der nun veröffentlichte Fragebogen richtet sich explizit an Unternehmen, die bereits mit der praktischen Umsetzung der Berichtsanforderungen beschäftigt sind. Gerade diese können wertvolle Hinweise auf Umsetzungsprobleme und Verbesserungspotenzial geben.
Vier zentrale Themenfelder im Fragebogen:
- Wesentlichkeitsanalyse: Verbesserungsvorschläge zum Vorgehen, zur Wertschöpfungskette, zur Definition wesentlicher IROs sowie zu kritischen Datenpunkten und Angabepflichten.
- Beschreibende Angaben: Einschätzungen zu besonders wichtigen, kritischen oder schwer verständlichen Informationen.
- Quantitative Datenpunkte: Welche sind besonders aussagekräftig? Welche schwer zu ermitteln? Wo besteht Klärungsbedarf?
- Verhältnis zwischen Standards und Anwendungshinweisen: Wie kann die Struktur zwischen ESRS 1, ESRS 2 sowie den themenspezifischen Standards (z. B. zu Umwelt, Sozialem, Governance) vereinfacht werden? Auch das Zusammenspiel mit anderen Standards wie dem ISSB wird thematisiert.
Jetzt teilnehmen – Rückmeldungen bis 6. Mai 2025 möglich
Die Teilnahme an der Konsultation erfolgt über ein Onlineformular. Eine vorherige Ansicht des Fragebogens steht als PDF zur Verfügung.
🔗 Hier geht es zur Konsultation und zum Fragebogen:
📄 Den Fragebogen als PDF (Vorschau) können Sie am Anfang des Beitrags herunterladen.
Fin.Connect.NRW empfiehlt:
Leiten Sie diese Information gern an Ihre Mitgliedsunternehmen weiter. Vor allem Unternehmen, die bereits in diesem Jahr berichtspflichtig sind, verfügen über wertvolle Praxiserfahrungen – und können durch ihre Rückmeldungen zu einer praxisgerechteren Weiterentwicklung der Standards beitragen.