Die Green Asset Ratio (GAR) soll als zentrale Kennzahl der europäischen Taxonomie-Regulierung Auskunft über den Fortschritt der Transformation im Bankensektor geben. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung sagt sie jedoch häufig mehr über die Geschäftsfelder und die Kundenstruktur einer Bank aus als über deren Nachhaltigkeit oder ESG-Risiken.
Der vorliegende Beitrag erläutert die Zielsetzungen der GAR, ihre Einbettung in die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ihre Berechnung. Dabei werden einige „blinde Flecken“ der Kennzahl sichtbar, wie die begrenzte Taxonomiefähigkeit weiter Teile der Wirtschaft sowie Datenlücken bei KMU und Nicht-EU-Unternehmen. Hinzu kommen ein hoher bürokratischer Aufwand, eine geringe Steuerungswirkung und ihr begrenzter Nutzen als Risikoindikator. Folglich wird die GAR ihrer Rolle als transparenter, vergleichbarer und einfach verständlicher Nachhaltigkeitskennzahl nur eingeschränkt gerecht.
Das Omnibus-Paket und die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 bringen erste Vereinfachungen. Dennoch bleibt weiterer Reformbedarf: Die GAR sollte klarer eingeordnet, methodisch harmonisiert und durch ergänzende Kennzahlen flankiert werden.