Zwangsarbeit ist ein globales Phänomen, das längst zu einem zentralen Handels- und Compliance-Thema geworden ist. Und wer international handelt, kommt daran nicht mehr vorbei.
Vor diesem Hintergrund hat auch die Europäische Union die ab dem 14. Dezember 2027 geltende EU-Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten („Forced Labour Regulation“, FLR) angenommen. Sie sieht ein Verbot des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Produkten auf dem Unionsmarkt sowie ein Exportverbot in Drittstaaten vor, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das gilt auch, wenn die Zwangsarbeit in der tieferen Lieferkette festgestellt wird. Die FLR gilt weltweit, für Unternehmen jeder Größe und Branche sowie unabhängig vom Unternehmenssitz, vom Produkt und Warenwert.
Am 14. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission begleitende Guidelines zur Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung. Diese sollen Unternehmen dabei unterstützen, regulatorische Anforderungen besser einzuordnen und praxisnah umzusetzen.
Spätestens mit dem Wirksamwerden der FLR im Jahr 2027 müssen die erforderlichen unternehmensinternen Strukturen stehen und Unternehmen sollten frühzeitig anfangen, sich hiermit auseinanderzusetzen.
Im Webinar der IHK Düsseldorf geben Dr. Sophie Luise Bings, Senior Manager, Syndikusrechtsanwältin sowie Anna Marina Prehn, Manager, Syndikusrechtsanwältin, Audit & Assurance, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Einführung, was die FLR für Unternehmen, ihre Wertschöpfungsketten sowie internen Unternehmensstrukturen bedeutet und welche Sorgfaltspflichten für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von LkSG und CSDDD indirekt eingeführt werden. Zudem zeigen wir Ihnen Umsetzungsansätze, um sich auf die FLR und Untersuchungen der Behörden vorbereiten zu können sowie eine Abgrenzung zu anderen, ähnlichen Gesetzen (LkSG/CSDDD).
Zielgruppe
Dieses Webinar richtet sich an alle interessierten Unternehmen und deren Beschäftigten sowie Funktionen, die an der Identifikation, Prävention und Bearbeitung von Zwangsarbeitsrisiken sowie an der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Unternehmen beteiligt sind. Dazu zählen insbesondere die Geschäftsführung sowie Fachbereiche wie Nachhaltigkeit und Menschenrechte, Compliance und Recht, Einkauf und Beschaffung, Supply Chain und Lieferantenmanagement, Risikomanagement sowie Interne Kontrolle und Audit.
Moderation
Dr. Elke Stoffmehl, Referentin Internationales Wirtschaftsrecht, IHK Düsseldorf
Savas Poyraz, Referent Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, IHK Düsseldorf