CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind EU-Importeure von bestimmten Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff.
2026 startet der kostenpflichtige Echtbetrieb des Systems für Unternehmen, deren jährliche Importmenge mindestens 50 Tonnen beträgt. Nur noch Unternehmen, die dann eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können diese Waren noch importieren.
Im Webinar per MS-Teams am 25. November von 11.00 bis 12.30 Uhr möchte die IHK Ostwestfalen auf folgende Aspekte eingehen:
- Aktuelle Entwicklungen und rechtlicher Rahmen (u. a. Omnibus-Reformagenda)
- Anmeldung zum zugelassenen CBAM-Anmelder
- Zertifikate: Anforderungen an das kommende Zertifikatsregime
- Handlungsempfehlungen mit Blick auf die kostenpflichtige Phase ab 2026. Was ist zu tun?
- Fragen
Als Experte steht Helge Wieggrefe, Geschäftsführer der kolum GmbH (Berlin), zur Verfügung.