Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt neue regulatorische Anforderungen an Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen, exportieren oder importieren. Dazu zählen unter anderem Holz und Holzprodukte, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Rinder sowie Kautschuk. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass diese Waren nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen – und dass sie aus legalen Quellen stammen. Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis zum Ursprung und zur Abgabe einer sogenannten Sorgfaltserklärung vor dem Inverkehrbringen.

In dieser kostenfreien Informationsveranstaltung der IHK Bonn und IHK Aachen am 2. Dezember von 10.30 bis 12.00 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Inhalte der Verordnung, ihre Ziele und den aktuellen Umsetzungsstand auf EU-Ebene. Dabei wird erläutert, welche Unternehmen und Produkte betroffen sind – und welche nicht. Das Webinar zeigt auf, welche konkreten Pflichten sich aus der Verordnung ergeben und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, um sich vorzubereiten. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Pflichten für Marktteilnehmer (z. B. Importeure, Hersteller, Exporteure) und Händler (nachgelagerte Akteure) eingegangen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten teils vereinfachte Anforderungen sowie für Klein- und Kleinstunternehmen eine verlängerte Übergangsfrist. Obwohl das Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr verschoben wurde, müssen die Vorbereitungen schnellstmöglich gestartet werden.

Auch wenn derzeit über eine mögliche Verschiebung einzelner Fristen diskutiert wird, sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Anforderungen der EUDR auseinandersetzen. Zudem wird im Laufe der Veranstaltung erläutert, was eine Verschiebung bedeuten könnte und wie Unternehmen mit dieser Unsicherheit umgehen können, um ihre Lieferketten zukunftssicher zu gestalten.


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