Die IHK zu Dortmund und die IHK zu Essen laden Unternehmen zu einer praxisnahen und austauschorientierten Veranstaltung am 27. August von 9.00 bis 12.00 Uhr zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) nach Dortmund ein. Ziel ist es, betroffene Unternehmen frühzeitig auf die Anforderungen vorzubereiten, die ab dem 30. Dezember 2025 (für mittlere und große Unternehmen) bzw. ab dem 30. Juni 2026 (für kleine Unternehmen) verbindlich gelten.
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Die EUDR verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rind und Soja – und Erzeugnisse daraus nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht, gehandelt oder exportiert werden dürfen, wenn sie:
- frei von Entwaldung sind,
- im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden,
- und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Mehr Informationen zur EUDR und Hintergründe zu Ihrer Betroffenheit finden Sie auf der IHK-Themenseite EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte.
Praxisnahe Umsetzung im Fokus
Die Veranstaltung beleuchtet, welche Anforderungen Unternehmen ab dem Geltungsbeginn der Verordnung beachten und umsetzen müssen. Relevant sind hierbei vor allem die EUDR-Sorgfaltspflichten, welche die Sammlung von Informationen, die Bewertung der Informationen hinsichtlich Entwaldungs- und Legalitätsrisiken und Risikominderungsmaßnahmen umfassen. Zudem sind entsprechende Risikomanagementprozesse strategisch in relevanten Geschäftsabläufen zu verankern.
Dr. Katrin Merhof und David Pyka vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte erläutern die Anforderungen der EUDR und gehen hierbei vor allem auf praxisnahe Herausforderungen bei der Umsetzung ein. Im gemeinsamen Austausch sollen dann Lösungsansätze zur praktischen Bewältigung dieser Herausforderungen erarbeitet werden.